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BGH, 12.11.1952 - II ZR 129/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung - Werklieferungsvertrag gerichtet auf die Lieferung einer unvertretbaren Sache - Minderung der Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch - Beschaffenheit eines Anhängers - Fehlen der für eine ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.07.1951 - III ZR 75/50
Unwirksame Zulassung der Revision
Auszug aus BGH, 12.11.1952 - II ZR 129/52
Zu Unrecht beruft sich die Revision des Beklagten auf die Entscheidung BGHZ 2, 396. - RG, 24.04.1925 - VI 10/25
Werkvertrag; Verjährungsbeginn; Abnahme
Auszug aus BGH, 12.11.1952 - II ZR 129/52
Nach der feststehenden Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 107, 343; 110, 404; 165, 45) ist unter Abnahme im Sinn des § 640 BGB nicht wie beim Kauf (§ 433 Abs. 2 BGB) lediglich die körperliche Hinnahme der angebotenen Leistung zu verstehen Das entscheidende Merkmal für die Abnahme im Sinne des § 640 BGB liegt vielmehr darin, daß der Besteller das Werk als eine in der Hauptsache vertragsmässige Erfüllung anerkenne und demgemäß als solche gelten lassen wolle.